Immobilienrecht Suhl
Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstützen und vertreten wir alle Personen, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen. Für eine fachliche Beratung durch uns ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann potenzielle Auseinandersetzungen vermeiden.
Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.
Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, klären wir für Sie, ob und wie es den rechtlichen Anforderungen hinsichtlich Bauordnung und Bauplanung genügt. Wir unterstützen Sie bei allen verwaltungsrechtlichen Fragen, damit die die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung zur Errichtung und Nutzung der Immobilie erteilt wird. Wir beraten Sie in Bezug auf das Architektenrecht – insbesondere über die Leistungspflichten und Honoraransprüche des Architekten.
Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.
- Grundstückskaufverträge
- Streitigkeiten aus Grundstückskaufverträgen
- Wohnungseigentumsrecht